Obwohl Europa als vorbildlich in der Anerkennung der Menschenrechte gilt, gibt es immer noch in einigen europäischen Länder zahlreiche rechtliche Barrieren für alleinstehende Frauen oder Frauenpaare sowie trans- und intersexuelle Menschen beim Zugang zur assistierten Reproduktion.
In Frankreich beispielsweise hat das Parlament erst vor kurzem und nach einer langen Debatte ein Gesetz verabschiedet, das die assistierte Reproduktion für Frauen ohne männlichen Partner erlaubt. Das neue Gesetz erlaubt auch das Einfrieren von Eizellen, um die Mutterschaft aus sozialen Gründen aufzuschieben, was vorher auch nicht möglich war. In Deutschland hat man als alleinstehende Frau oder Frauenpaar Zugriff zur Samenspende, nicht aber zur Eizell- oder Embryonenspende. Für Transpersonen gibt es keine Optionen, da deren Zugang zur assistierten Reproduktion nicht geregelt ist.
In Großbritannien haben sowohl Frauenpaare als auch alleinstehende Frauen Zugang zu Kinderwunschbehandlungen, aber nach einer Gesetzesänderung dürfen Kinder, die aus gespendeten Eizellen oder Spermien geboren werden, die Identität ihrer biologischen Eltern erfahren. Dies hat zu einem deutlichen Rückgang der Spenden geführt. In Italien ist es alleinstehenden Frauen oder weiblichen Paaren gesetzlich untersagt, sich einer künstlichen Befruchtung zu unterziehen.
Wie man sieht, sind die Aussichten nicht wirklich ermutigend, und die rechtliche Vielfalt Europas hat viele Frauen dazu veranlasst, in andere Länder zu fahren, um ihre Kinderwünsche zu erfüllen. Eines der häufigsten Ziele ist Spanien. Der Grund dafür ist, dass der Rechtsrahmen viel freizügiger ist. Hier haben Frauenpaare und alleinstehende Frauen zu allen Kinderwunschbehandlungen Zugang, und das schon seit 15 Jahren, da das aktuelle Gesetz zur Assistierten Reproduktion seit 2006 in Kraft ist. Außerdem ist die Spende von Samen, Eizellen und Embryonen ist in Spanien völlig anonym, was die Spenden erleichtert. Andererseits ist Spanien eines der europäischen Länder, in dem die meisten Kinderwunschbehandlungen durchgeführt werden. Dies hat dazu geführt, dass wir über hochqualifizierte Spezialisten, Zentren mit großer Erfahrung und hervorragende Erfolgsquoten verfügen.
Tatsächlich werden bei Dexeus Mujer mehr als 20 % der 3000 Behandlungen, die jedes Jahr durchgeführt werden, an ausländischen Patienten vorgenommen, hauptsächlich aus Frankreich und Italien, aber auch aus Nachbarländern wie Andorra und Portugal sowie aus Großbritannien, Belgien, Deutschland, den Niederlanden, Luxemburg und Monaco, der Schweiz und sogar den USA.
Dank des neuartigen „Trans“-Gesetzentwurfs, den das Gleichstellungsministerium vorgestellt hat, werden nun alleinstehende Frauen, Frauen mit homosexuellen oder bisexuellen Partnern über das öffentliche Gesundheitssystem Zugang zur künstlichen Befruchtung haben, was seit 2014 nicht erlaubt war. Es gibt auch Pläne, dieses Recht auch auf schwangerschaftsfähige Transpersonen auszuweiten. Der Gesetzentwurf wird auch das Recht auf die Abstammung von Kindern homosexueller Frauenpaare anerkennen, selbst wenn sie nicht verheiratet sind.
Dies ist zweifellos eine gute Nachricht. Derzeit sind die Wartelisten für Kinderwunschbehandlungen jedoch sehr lang, und die Möglichkeiten werden durch Begrenzungen eingeschränkt, wie die Altersbegrenzung —40 Jahre für Frauen und 55 Jahre für Männer— sowie andere Einschränkungen, wie die begrenzte Anzahl an durchführbaren Behandlungen.
Leihmutterschaft ist noch eine offene Frage. Das aktuelle Gesetz zur Assistierten Reproduktion untersagt die Ersatzmuttervermittlung. Dann dürfen Frauen, die keine Gebärmutter haben oder unter anderen medizinischen Problemen leiden, und Männer -homosexuelle Männerpaare oder alleinstehende Männer- nicht durch diese Verfahren Eltern werden. Es wird jedoch nicht verboten, dass spanischen Staatsbürger Kinder über Leihmutterschaft in anderen Ländern bekommen, in denen diese Methode geregelt ist. Derzeit ist Leihmutterschaft in Kanada, den USA -allerdings nicht in allen Staaten-, Thailand, Georgien, Indien, der Ukraine und Griechenland zugelassen. Israel hat kürzlich angekündigt, dass ab Mitte Januar dieses Jahres auch homosexuelle Paare, Transpersonen und alleinstehende Männer Zugang zu diesem System haben werden. In Spanien wird die Zulassung noch diskutiert. In jedem Fall ist es eine Realität, da viele Spanier in andere Länder gezogen sind, um auf diese Weise Eltern zu werden.
Eines der Hauptanliegen in diesen Fällen ist die Registrierung des Kindes als spanischer Staatsbürger. In diesem Zusammenhang hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eindeutig festgestellt, dass die europäischen Staaten die Identität des Kindes anerkennen und Mechanismen für die Registrierung des Kindes einrichten müssen, die zügig sind.
Jedenfalls steigt die Nachfrage nach Kinderwunschbehandlungen, daher werden wahrscheinlich in den kommenden Jahren immer mehr Länder ihre Gesetzgebung an die Bedürfnisse der Menschen anpassen. Damit wird jeder, unabhängig von Geschlecht oder sexuelle Orientierung, Zugang zu einer Kinderwunschbehandlung haben.
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